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Aus dem Gemeinderat vom 23.06.2025 (27. Juni 2025)

Am Montag, 23.06.2025, fand im Bürgersaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Die nachstehenden Themen wurden vom Gemeinderat beschlossen bzw. zur Kenntnis genommen.


Bekanntgabe der in nicht-öffentlicher Sitzung am 26.05.2025 gefassten Beschlüsse
Der Gemeinderat/die Öffentlichkeit nahmen Kenntnis von der Bekanntgabe der in der nicht-öffentlichen Sitzung vom 26.05.2025 gefassten Beschlüsse:
- Zustimmung, der Verlängerung des Vertrags für den Mobilfunkantennenstandort bei der Festhalle um weitere sechs Monate bis zum 31.12.2025.
- Beschluss über den Verzicht auf ein Ankaufsrecht eines Grundstücks.

Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Feuerwehrgerätehaus mit DRK-Depot
Beschlossen wurde einstimmig eine 78 kWp Photovoltaik Anlage mit Batteriespeicher auf dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit DRK-Depot zu errichten und als Überschusseinspeiseanlage in Eigenregie zu betreiben.
Die Verwaltung wurde beauftragt, alle weiteren zur Beauftragung und Umsetzung not-
wendigen Schritte (Ausführungsplanung, Angebote sichten, Vergabegespräche führen
etc.) durchzuführen.

Erweiterung und Sanierung Kindergarten St. Martin;
Vergabe der Rückbau- und Erdarbeiten (mit externer Kampfmittelbegleitung)
Beschlossen wurde einstimmig im Rahmen der Erweiterung und Sanierung des Kindergarten St. Martin die Vergabe der Rückbau- und Erdarbeiten (mit externer Kampfmittelbegleitung) an die Firma K. Lorenz GmbH aus Iffezheim mit einer Gesamtsumme in Höhe von 44.748,93 Euro (brutto).

Erweiterung und Sanierung Kindergarten St. Martin;
Vergabe der Fachplanerleistungen der technischen Ausrüstung (HLS)
Beschlossen wurde einstimmig der Vertragsabschluss im Rahmen der Erweiterung und Sanierung Kindergarten St. Martin für die technische Ausrüstung (HLS) mit der Ingenieurbüro Wieland GmbH aus Rastatt.

Einrichtung eines Stadtjäger für die Gemeinde Iffezheim
Beschlossen wurde einstimmig, die Beauftragung der Verwaltung, künftig einen Stadtjäger einzusetzen und die erforderlichen Vereinbarungen zur Einsetzung eines Stadtjägers mit zwei sich gegenseitig vertretenden Stadtjägern sowie die hierzu erforderlichen jagdrechtlichen Vereinbarungen mit den Jagdpächtern abzuschließen.

Ausbau des Sirenennetzes zur Warnung der Bevölkerung
Beschlossen wurde mehrheitlich, eine Beschaffung von Sirenen zunächst weiterhin zurückzustellen. Die Verwaltung wurde beauftragt, fortlaufend zu beobachten, inwieweit ggf. nochmals ein Förderprogramm aufgelegt wird, um dann entsprechende Anträge erneut einzureichen.

Vorkaufsrecht für das Grundstück FlSt.-Nr.8599
Beschlossen wurde einstimmig, das bestehende Vorkaufsrecht für das Grundstück Flst.-Nr. 8599 nicht auszuüben. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechendes im Rahmen des Kaufvertrages zu erklären.

STADTRADELN mit dem Heimatverein (26. Juni 2025)

Am Mittwoch, 09.07.2025 findet eine ortsgeführte Gemarkungstour mit den Mitglie­dern des Heimatvereins lffezheim e.V. innerhalb der Gemeinde lffezheim statt. 
Der Heimatverein lffezheim befasst sich mit der Heimatkunde in Bezug auf die Ge­meinde lffezheim. Dabei stehen die frühere und neuere Geschichte, die Brauchtümer und die Sprache sowie besondere Einrichtungen und Denkmäler im Vordergrund. 
Bei der Fahrradtour werden hierzu passende Eckpunkte innerhalb der Gemeinde angefahren. 
Zu der Fahrradtour sind alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde lffezheim herzlich  eingeladen.Um 17:00 Uhr startet die Fahrradtour am Rathaus der Gemeinde.Wer möchte, kann sich für die Fahrradtour unter www.stadtradeln.de/registrieren/ für die Gemeinde lffezheim anmelden und die gefahrenen Kilometer so für lffezheim bei der STADTRADELAKTION sammeln.

Sanierung Hard- und Gärtnerstraße (26. Juni 2025)

Die Kanal- und Leitungsarbeiten in der Hardstraße sind bereits zu großen Teilen abgeschlossen. Derzeit sind noch die Wasser-Hausanschlüsse zu erstellen und einige wenige Einlaufschächte zu setzen, so dass Ende Juli/Anfang August die Straßenbauarbeiten in der Hardstraße beginnen können.
Aktuell finden weiter Rückbau- und Abbrucharbeiten im Bereich der Rampe Gärtnerstraße/Karlstraße statt. Da der Abbruch und Neubau der Rampe durch die angrenzende Bebauung sehr vorsichtig durchzuführen ist, werden hier bereits jetzt z. B. die alten Gasleitungen ausgetauscht, um Platz für die nachfolgenden Schal- und Betonarbeiten durch den Hochbauer zu schaffen.

Pressemitteilung Regierungspräsidium Karlsruhe (25. Juni 2025)

Das Regierungspräsidium Karlsruhe erneuert seit dem 7. Januar 2025 die Sandbachbrücke im Zuge der L 75 zwischen dem Knotenpunkt B 500 / L 75 bei Iffezheim und dem Kreisverkehrsplatz L 75 / Hauptstraße / Wagnerstraße / Am Hecklehamm in Hügelsheim. Dafür wurde die L 75 für sechs Monate vom Ortsausgang Hügelsheim bis zur Kreuzung mit der B 500 bei Iffezheim voll gesperrt (Pressemitteilung vom 3. Januar 2025). Im Zuge der Brückenerneuerung wird auf Höhe der Zufahrt zum Schützenhaus Iffezheim/Gaststätte Schürzenhaus auf der L 75 auch eine neue Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer errichtet und die Fahrbahndecke der L 75 bis nach Hügelsheim saniert. Die L 75 ist daher seit dem 7. Januar 2025 im Bereich der Sandbachbrücke voll gesperrt. Die Zufahrten zu den Aussiedlerhöfen, zum Schützenhaus Iffezheim und zur Gaststätte Schürzenhaus sind bisher nur von Hügelsheim kommend über die L75 möglich. Ab dem 28. Juni 2025 ist die Zufahrt zum Schürzenhaus nur noch von der B 500 aus möglich, da in der Woche ab dem 30. Juni 2025 die Straßenmeisterei den Belag des Kreisverkehrs L 75 / Hauptstraße / Wagnerstraße / Am Hecklehamm erneuert. Zu den Discountern beim Kreisverkehr wird eine innerörtliche Umleitung ausgeschildert. Das Gewerbegebiet Am Hecklehamm ist weiterhin über den Kreisverkehr mit Ampel erreichbar. Besonders ist daher auf die Beschilderung innerhalb der Baustelle sowie gegebenenfalls auf vorhandene provisorische Überfahrten zu achten. Am 7. Juli 2025 werden die Bauarbeiten abgeschlossen, so dass die Vollsperrung der L 75 am Nachmittag aufgehoben werden kann. Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet die Verkehrsteilnehmenden für die Belastungen und Behinderungen in den verbleibenden Wochen bis zur Verkehrsfreigabe um Verständnis. Aktuelle Informationen zum Projekt finden Sie auf der Projektseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt4/ref472/aktuelle-strassenbaumassnahmen/l75-sandbachbruecke/. Weitere Informationen unter VerkehrsInfo BW mit aktuellen Informationen zur Verkehrslage und zu Baustellen sowie in der "VerkehrsInfo BW" - App.
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Sperrung Hügelsheimer Straße und Gärtnerstraße (05. Juni 2025)

Aufgrund von freien Kapazitäten der ausführenden Firma konnte mit der Beseitigung der Kanalschäden in der Hügelsheimer Straße (in Höhe der Hausnummern 17 und 18) bereits am Montag, 02.06.2025 begonnen werden. Die damit verbundene Vollsperrung der Hügelsheimer Straße in diesem Bereich ist bis zum 20.06.2025 geplant.
Desweiteren wird im Rahmen der geplanten Straßensanierungen der Hard- und Gärtnerstraße ab Dienstag, 10.06.2025 die Gärtnerstraße ebenfalls voll gesperrt.


Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ausgabe BTI-Tabletten ("Schnakentabletten") (28. Mai 2025)

Hintergrund
Seit diesem Jahr gilt: Biologische Mittel zur Schädlingsbekämpfung dürfen nur noch von geschultem Personal ausgegeben werden. Das gilt für alle Biozide. Außerdem müssen die Anwender über Alternativen und Risiken aufgeklärt werden. Wer Biozide ausgibt, braucht einen sogenannten Sachkundenachweis.

Aus gegebenem Anlass und der Berichterstattung in der Presse hinsichtlich der Ausgabe der BTI-Tabletten, die in der Vergangenheit über unser Bürgerbüro ausgegeben wurden, geben wir zur Kenntnis, dass unsere Mitarbeiter bei Schulungen angemeldet sind, um den entsprechenden Sachkundenachweis zu erwerben.
Ferner sind wir mit örtlichen Gewerbetreibenden in Kontakt, um evtl. eine Ausgabe anderweitig zu organisieren.

Sobald die künftige finale Ausgabestelle gefunden ist, werden wir erneut informieren.

Die Gemeindeverwaltung

Richtig befüllt und verpackt - Neue Vorgaben für die Biotonne ab Mai 2025 (13. Mai 2025)

Mit der letzten Novellierung der Bioabfallverordnung verschärfen sich die gesetzlichen Vorgaben ab Mai 2025. Hintergrund ist, dass der Anteil von Mikroplastik und anderen Fremdstoffen, die über die Kompostierung des Bioabfalls wieder in die Umwelt gelangen, reduziert werden muss. Doch was genau ändert sich jetzt für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises?
Ab Mai steht den Betreibern von Bioabfallverwertungsanlagen ein Rückweisungsrecht für die angelieferten Bioabfälle zu, sofern der Anteil von Fremdstoffen drei Prozent übersteigt. Aus diesem Grund führt der Abfallwirtschaftsbetrieb schon seit geraumer Zeit verschiedene Maßnahmen durch, um die Qualität des Biomülls zu verbessern. Werden über Sichtkontrollen oder mit der Detektionstechnik Störstoffe wie Metalle, Verpackungen oder Restmüll erkannt, bleibt die braune Tonne stehen. Auch die Biotonnen im Landkreis Rastatt enthalten noch zu viele Fehlwürfe, was entsprechende Überprüfungen zeigen.
Da eine Sortierung des Bioabfalls nach der Erfassung nicht wie bei anderen Materialien einfach möglich ist, kann eine hochwertige Bioabfallverwertung nur erfolgreich funktionieren, wenn jeder die Biotonnen ohne Fehlwürfe befüllt. Sofern künftig angelieferte Chargen der eingesammelten Bioabfälle von der Verwertungsanlage abgewiesen werden, müssen die Abfälle anderweitig beseitigt werden. Zusatzkosten für die Beseitigung müssen dann auf alle Gebührenzahler des Landkreises Rastatt umgelegt werden.
 
Wie befülle ich meine Biotonne richtig?
In der Biotonne werden die im Haushalt anfallenden organischen Abfälle erfasst. Dazu gehören Obst- und Gemüseabfälle, Kaffeefilter- und Teebeutel ohne Metallklips, verdorbene und verschimmelte Lebensmittel (ohne Verpackung), Essensreste, inklusive Knochen und Servietten, Zimmer- und Balkonpflanzen, Blumenerde, Eierschalen, Haare und Federn, Kleintierstreu von Mäusen, Hamstern und Kaninchen (kein Katzenstreu) und Gartenabfälle in Kleinmengen.
 
Wie verpacke ich meine Bioabfälle am besten?
Die am besten geeigneten Materialien zum Einpacken der feuchten Bioabfälle sind Papierprodukte wie etwa Zeitungspaier. Wer es etwas komfortabler möchte, kann auf die im Handel angebotenen unbeschichteten Papiertüten zurückgreifen.
Derzeit sind im Landkreis Rastatt die vermeintlich kompostierbaren Bioabfalltüten weiterhin zum Verpacken von Bioabfällen noch zugelassen, sofern sich darauf das Keimling-Logo befindet. Allerdings behindern diese Beutel den Vergärungsprozess massiv und die Verweildauer in der Kompostanlage ist zu kurz, um die Biofolien vollständig zu zersetzen. Viele Land- und Stadtkreise haben aus den genannten Gründen bereits ein Verbot dieser Tüten eingeführt. Zeitungspapier und Papiertüten zum Verpacken der Bioabfälle sind die bessere Wahl.
Weitere Informationen rund um die Biotonne sind auf der Website des Abfallwirtschaftsbetriebes unter www.awb-landkreis-rastatt.de/biotonne abrufbar.

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