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Reparaturarbeiten auf der Kläranlage (10. November 2025)

Bei der im Jahr 2016 erneuerten Belüfteranlage der Kläranlage Iffezheim kam es bereits nach kurzer Zeit zu Problemen mit einigen der neuen Belüfterplatten, die zu einem jahrelangen Rechtsstreit geführt haben. Die Belüftungsanlage ist für die Klärung des Schmutzwassers notwendig. Durch die Belüfterplatten wird Luft ins Belebungsbecken eingebracht die notwendig ist, um das Bakterienwachstum und die Klärung des Abwassers durch die Bakterien zu garantieren

Im darauffolgenden, bis 2024 andauerndem Rechtsstreit, wurde durch einen Gutachter festgestellt, dass ein Systemmangel vorliegt und die Belüfteranlage nicht wie ausgeschrieben geliefert bzw. errichtet wurde.

Die Gemeinde bzw. die anwaltliche Vertretung konnte in dem Rechtsstreit einen Kostenvorschussanspruch nebst Zinsen erwirken können, welcher der Gemeinde zusichert, dass alle durch die Mängelbeseitigung entstehenden Kosten durch die verursachende Firma zu tragen sind.

In der Gemeinderatssitzung vom 14.07.2025 wurde der Anlagebauer Stefan Fitzek mit den notwendigen Reparaturarbeiten beauftragt. Die Bauüberwachung übernimmt hierbei das Ingenieurbüro Wald und Corbe.

Die Arbeiten für den Rückbau der Bestandsanlage begannen Anfang der Woche. Im Anschluss daran werden kleinere Anpassungen am Becken selber getätigt, sodass letztlich die neue Belüfteranlage eingebaut und in Betrieb genommen werden kann. 

Die Arbeiten, sollten bei guten Bedingungen, in der KW 48 abgeschlossen sein. 




Iffezheim nimmt erfolgreich an der Baumpflanzchallenge teil (30. Oktober 2025)

Ein herzliches Dankeschön an das Landesgartenschauteam der Stadt Rastatt für die Nominierung zur Baumpflanzchallenge!
Mit großer Freude hat die Gemeinde Iffezheim diese Herausforderung angenommen und sich aktiv an der nachhaltigen Aktion beteiligt.
 
Jeder neu gepflanzte Baum ist ein wertvoller Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz - ein Symbol für Nachhaltigkeit, Verantwortung und Gemeinschaft.
In Iffezheim wurde durch Bürgermeister Schmid gemeinsam mit zwei Mitarbeitern des Bauhofes im Rahmen der Challenge ein Apfelbaum der Sorte Malus Sirius gepflanzt. Diese robuste und ertragreiche Sorte reift im Oktober. 
 
Mit unserer Pflanzung möchten wir auch andere Gemeinden ermutigen, sich zu beteiligen. Daher haben wir die Challenge mit Freude an die Gemeinde Loffenau weitergegeben. 
 

Iffezheim ist "Gigabitkommune@BW" (13. Oktober 2025)

Die Landesregierung verfolgt das Ziel, leistungsfähige Netze im ganzen Land zu etablieren. Mit dem Award „Gigabitkommune@BW“ macht Baden-Württemberg Erfolge von Telekommunikationsbranche und Kommunen sichtbar und unterstreicht den Stellenwert digitaler Infrastruktur im Alltag der Bürgerinnen und Bürger. In diesem Kontext soll die Auszeichnung den bewährten Grundsatz des Landes bekräftigen: Fortschritt gelingt dort am besten, wo vor Ort zusammengearbeitet und Verantwortung übernommen wird. Die Auswahl der ausgezeichneten Kommunen basiert auf den im Breitbandatlas des Bundes veröffentlichten Versorgungsdaten – aktuell mit Datenstand Dezember 2024. Für eine Auszeichnung ist eine Gigabitverfügbarkeit von mindestens 90 Prozent erforderlich (gemessen an Homes Passed, also an der Anzahl der Haushalte, die technisch mit mindestens 1.000 Mbit/s versorgt werden können). Wenn eine Kommune zum Stichtag laut Breitbandatlas eine Gigabitverfügbarkeit von mindestens 90 Prozent aufweist, qualifiziert sie sich für eine Auszeichnung mit dem digitalen Banner, welches vom Kompetenzzentrum Breitband und Mobilfunk zur Verfügung gestellt wird. Ab 97,9 Prozent wird zusätzlich eine physische Auszeichnung vergeben.

Bürgermeister Christian Schmid freute sich über die Auszeichnung: "Die Gemeinde Iffezheim kann sich mit einer Gigabitverfügbarkeit von über 90 Prozent nun mit Stolz "Gigabitkommune@BW" nennen. Mit unserem flächendeckenden Breitbandausbau garantieren wir unserer gesamten Bevölkerung und den Gewerbetreibenden eine schnelle Internetversorgung."

Nähere Informationen erhalten Sie unter https://digital-laend.de/ 

Rheinhochwasserdamm (RHWD) XXIII bei Rastatt (09. Oktober 2025)

Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe plant die Ertüchtigung des über acht Kilometer langen Dammabschnitts von der Rheinbrücke bei Wintersdorf bis zur Murgmündung nördlich von Plittersdorf. In zwei Teilabschnitten nördlich und südlich von Plittersdorf ist eine Dammrückverlegung geplant. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die sich zu dem Projekt informieren und austauschen möchten, lädt das Regierungspräsidium Karlsruhe am 22. Oktober 2025 zu einem Info-Markt in die Altrheinhalle Plittersdorf ein. Beim Info-Markt werden Unterlagen zu den verschiedenen relevanten Themenbereichen des Projekts ausgehängt. Das Planungsteam steht für Gespräche bereit.   Hochwasserschutz: Hydraulik und Dammbau Durch die Dammrückverlegung erhält der Rhein mehr Platz, um sich bei Hochwasser auszubreiten. Dadurch sinken die Wasserspiegel, die am Damm bei seltenen Hochwasserereignissen anstehen, um mehrere Zentimeter ab. Der Hochwasserschutz wird sich im Projektbereich verbessern. Der Damm wird überwiegend als Erddamm erstellt, nur in beengten Bereichen kommen Sonderbauweisen zum Einsatz. Entlang des Dammes wird ein Dammverteidigungsweg gebaut, damit im Hochwasserfall jede Stelle des Dammes gut durch den Katastrophenschutz erreicht werden kann.   Grundwasser: Modellierung und Maßnahmen Bei Hochwasser im Rhein können die Grundwasserstände auch hinter dem Damm ansteigen. Damit sich diese Situation in den Ortslagen nicht zusätzlich durch die Dammrückverlegung verschlechtert, werden die Grundwasserabflüsse in einem aufwändigen Computermodell berechnet. Erforderliche Maßnahmen zur Grundwasserhaltung werden mitgeplant und mit dem Projekt umgesetzt.   Flächennutzung: Land- und Forstwirtschaft Die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Bereich der Dammrückverlegung können weiter extensiv bewirtschaftet werden. Ein Vorgehen dazu wird mit den Beteiligten aus der Landwirtschaft erarbeitet. Die Zuschnitte der vorhandenen Flurstücke sollen im Rahmen eines vorgesehenen Flurbereinigungsverfahrens optimiert werden und dabei nach Möglichkeit Flächentausche oder Zusammenlegungen von Flurstücken geschaffen werden. Waldbestände werden sich langfristig an das Überflutungsgeschehen anpassen, es entsteht Auwald. Die Jagd wird weiterhin möglich sein.   Natur: Lebensräume und Naherholung Der Dammrückverlegungsbereich bleibt ein attraktiver Erholungsraum, der naturschutzfachlich als Auelandschaft aufgewertet wird. Freizeitnutzungen wie Spazierengehen und Radfahren werden in hochwasserfreien Zeiten weiterhin möglich sein. Im Rückverlegungsbereich können sich Lebensräume für viele geschützte Arten entwickeln.   Projektüberblick: Planung, Genehmigung, Flurneuordnung Es handelt sich um ein lang angelegtes Projekt mit folgenden Verfahrensschritten: Erarbeitung Machbarkeitsstudie mit Beteiligten aus dem Raum Rastatt → Vorzugsvariante Dammrückverlegung (2022) Planungsphase (bis Ende 2026) Planfeststellungsverfahren (Zuständigkeit beim Landratsamt Rastatt, Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht) Flurbereinigungsverfahren (Zuständigkeit beim Landratsamt Rastatt, Amt für Flurneuordnung, Geoinformation und Vermessung)   Weitere Informationen zum Projekt Vielfältige Unterlagen zum Projekt finden sich auf der Projektseite im Internet, z.B. ein Film, Pressemitteilungen und die Unterlagen aus dem Projektbegleitkreis. Wer per E-Mail über Termine und Neuigkeiten zum Projekt informiert werden möchte, kann sich dort für den Newsletter eintragen lassen. Fragen interessierter Bürgerinnen und Bürger können außerdem an die E-Mail-Adresse RHWD-XXIII@rpk.bwl.de gerichtet werden.   Übersichtskarte (1,917 MB ) Bildrechte: Regierungspräsidium Karlsruhe
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Sanierung Hard- und Gärtnerstraße (05. September 2025)

Nach den Bauferien werden die Arbeiten in der Hard- und Gärtnerstraße nun fortgesetzt.
Aktuell werden in der Hardstraße die Betonrinnen für die Straßenentwässerung gesetzt, danach werden der Gehweg sowie die Fahrbahn gepflastert.
In der Gärtnerstraße im Bereich der Rampe finden aktuell Unterfangungsarbeiten statt, damit im Nachgang der Kanal verlegt werden kann.

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