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Bürgermeisterwahl am Sonntag, 25. Januar 2026 (22. Januar 2026)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am Sonntag, den 25. Januar 2026 ist Bürgermeisterwahl.
 
Alle Wahlberechtigten sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben und den Vorsitzenden des Gemeinderates und Leiter der Gemeindeverwaltung für die nächsten acht Jahre zu wählen.
 
Die Wahllokale befinden sich:
Wahlbezirk 1: Rathaus Iffezheim, Bürgerbüro, Hauptstraße 54
Wahlbezirk 2: Feuerwehrhaus / DRK-Depot, Hügelsheimer Straße 31
Wahlbezirk 3: Maria-Gress-Schule Iffezheim, Foyer, Weierweg 15
 
Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
 
Bitte entnehmen Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung den für Sie zuständigen Wahlbezirk und den Wahlraum, in dem Sie Ihre Stimme abgeben können.
 
Der Bürgermeister wird von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen.
 
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
 
Jeder Wähler hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel
 
-den Namen des im Stimmzettel vorgedruckten Bewerbers ankreuzt oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet;
-oder den Namen einer anderen wählbaren Person mit weiteren Angaben zur zweifelsfreien Identifizierung dieser Person in die freie Zeile einträgt.
 
Der Wähler kann den Stimmzettel auch ohne Kennzeichnung abgeben; dann erhält der im Stimmzettel vorgedruckte Bewerber eine Stimme.
 
Ungültig ist die Stimmabgabe dann, wenn
 
·der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist
·der Stimmzettel keine gültigen Stimmen enthält
·der Stimmzettel ganz durchgestrichen, durchgerissen oder durchgeschnitten ist,
·der Stimmzettel einen beleidigenden oder auf die Person des Wählers hinweisenden Zusatz oder einen Vorbehalt enthält
·der Stimmzettel mehr Stimmen als der Wähler hat enthält.
 
Nehmen Sie am demokratischen Entscheidungsprozess teil
- gehen Sie zur Wahl.
 
Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch und bestimmen Sie durch Ihre Stimmabgabe mit, wer die Geschicke der Gemeinde Iffezheim in den nächsten acht Jahren als Bürgermeister leitet. Eine hohe Wahlbeteiligung beweist Gemeinschaftssinn und Verantwortungsbewusstsein.
 
Am Wahlsonntag ab 18:00 Uhr findet die Ermittlung der einzelnen Wahlergebnisse in den einzelnen Wahlbezirken statt. Der Briefwahlausschuss tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses im Rathaus Iffezheim, Hauptstraße 54, Iffothek, EG zusammen.
 
Das gesamte Wahlergebnis wird anschließend im Rathaus Iffezheim, Bürgersaal, Hauptstr. 54 in einer öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses am Wahlabend festgestellt und ermittelt. Im Anschluss wird das Ergebnis beim Rathaus verkündet und ist im Internet unter www.iffezheim.de abrufbar.

Bürgersprechstunde (22. Januar 2026)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ich freue mich, Sie am

Donnerstag, 05.02.2026, von 16:00 bis 18:00 Uhr 
im Rathaus, Zimmer OG 2

zu einer persönlichen Bürgersprechstunde einzuladen.

Zur Vermeidung von längeren Wartezeiten wird um vorherige Anmeldung unter Telefon 07229 605-22 gebeten. Auch wird zur besseren Vorbereitung für einen kleinen Hinweis Ihres Anliegens gebeten

Öffentliche Bauausschusssitzung (22. Januar 2026)

Die im Sitzungsplan 2026 für Montag, 02.02.2026 anberaumte öffentliche Sitzung des Bauausschusses entfällt. Es liegen derzeit keine Punkte zur Behandlung vor. 

Aus dem Gemeinderat vom 19.01.2026 (22. Januar 2026)

Am Montag, 19.01.2026 fand im Bürgersaal eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Die nachstehenden Themen wurden vom Gemeinderat beschlossen bzw. zur Kenntnis genommen.  Der Gemeinderat/Die Öffentlichkeit nahm Kenntnis von der Bekanntgabe in der nicht-öffentlichen Sitzung vom 15.12.2025 gefassten Beschlüsse:  - Neuabschluss eines Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück Flst.Nr. 8146/1 - Ablehnung Antrag auf Erlass von Abwassergebühren  - Zustimmung Antrag auf Stundung Gewerbesteuer - Rückzahlung Gewerbesteuer aufgrund Doppelveranlagung Gemeinderat, Ausscheiden und Nachrücken a) Ausscheiden und Verabschiedung von Herrn Daniel Haas aus dem Gemeinderat In der Gemeinderatssitzung wurde einstimmig beschlossen, dass Herr Daniel Haas aus wichtigem Grund aus dem Gemeinderat ausschied. Als Grund wurde insbesondere die veränderte berufliche Situation anerkannt.  Daniel Haas hatte im Dezember 2025 beantragt, sein Mandat aus beruflichen und familiären Gründen niederzulegen. Die veränderten beruflichen Anforderungen mit Terminen außerhalb der Regelarbeitszeit sowie Bereitschaftsdiensten machen es ihm zunehmend unmöglich, das Ehrenamt mit dem nötigen zeitlichen Engagement auszuüben. Der Gemeinderat respektierte diese Entscheidung.   Daniel Haas war seit November 2018 Mitglied des Iffezheimer Gemeinderates und wurde 2024 erneut wieder gewählt. Bürgermeister Schmid hob in seiner Laudatio hervor: "Daniel Haas wurde immer als gut vorbereitetes, präsentes und engagiertes Mitglied erlebt. Als Persönlichkeit, die sich in Sitzungen einbrachte und immer die Stimme zu den einzelnen Themen erhoben hatte und kaum eine Sitzung verpasste. Daniel Haas hatte sich durch seine langjährige Amtszeit und die gesammelten Erfahrungen für das Wohl und die Entwicklung unserer Gemeinde verdient gemacht. Während seiner Amtszeit wurden maßgebliche Beschlüsse gefasst, von denen auch noch unsere Nachfolgegenerationen profitieren werden."   Neben seiner Tätigkeit als Gemeinderat übernahm Daniel Haas weitere Verantwortung, unter anderem als Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion (seit 2023) sowie in verschiedenen Ausschüssen und Arbeitskreisen. Sein kommunalpolitisches Handeln war stets am Wohl der Bürgerinnen und Bürger sowie am Gemeinwohl orientiert.   Bürgermeister Christian Schmid dankte Daniel Haas im Namen des gesamten Gemeinderates, der Verwaltung, der Bevölkerung aber auch persönlich ganz herzlich für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement, seinen Einsatz für die Gemeinde Iffezheim und die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Der Dank galt ausdrücklich auch seiner Familie, die dieses Engagement über viele Jahre hinweg mitgetragen hat.  
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Grundsteuer 2026 - Eigentumswechsel (22. Januar 2026)

Zu Beginn eines Jahres werden gemeindliche Steuern, Abgaben und Gebühren fällig. Hinsichtlich der Grundsteuer hat es am Anfang dieses Jahr vermehrt Anrufe und Hinweise gegeben.
Diese beziehen sich darauf, dass das Eigentum inzwischen veräußert wurde und daher aus Sicht der Betroffenen keine Verpflichtung zur Zahlung der Grundsteuer mehr besteht.
 
Das Steueramt gibt hierzu folgende Hinweise:
Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer. Die gesamte Grundsteuer eines Kalenderjahres ist vom Schuldner zu leisten. Schuldner ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet ist, d. h. wer zum 01.01. des Kalenderjahres im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, hat die Grundsteuer zu zahlen. Die Grundsteuer wird bei Eigentumswechsel also nicht unterjährig abgerechnet.
Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist die Feststellung des Einheitswertes. Dieser wird durch das Finanzamt Rastatt durch einen Grundsteuermessbescheid festgelegt.
Derzeit kommt es zu längeren Bearbeitungszeiten bei den Finanzämtern.
Es kann durchaus einige Monate nach der Eigentumsumschreibung dauern, bis auch dem Steueramt der Gemeinde Iffezheim der Grundsteuermessbescheid und der dazugehörige Datenträger vorliegt.
Erst für das folgende Kalenderjahr ist der neue Eigentümer zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Bis dahin ist der Voreigentümer steuerpflichtig!
Es können möglicherweise privatrechtlich mit den neuen Eigentümern Vereinbarungen getroffen werden, sich die anteilige Grundsteuer von diesem erstatten zu lassen. Schauen Sie diesbezüglich in Ihren Notarvertrag. An der gesetzlichen Zahlungsverpflichtung des bisherigen Eigentümers ändert eine solche Vereinbarung allerdings nichts.
Bitte beachten Sie, dass aus Gründen des Steuergeheimnisses keine telefonischen Auskünfte zu einem konkreten Steuerfall erteilt werden. Bescheinigungen und Bescheidkopien können aus diesem Grund grundsätzlich nur dem Steuerpflichtigen zugesandt werden.

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