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Öffentliche Gemeinderatssitzung (09. April 2026)

Am Montag, 13.04.2026 findet um 19:00 Uhr im Badener Turf-Treff der Bénazet-Tribüne eine öffentliche Gemeinderatssitzung zur Amtseinführung und Verpflichtung des wiedergewählten Bürgermeisters Christian Schmid statt. Die Tagesordnung sowie die weiteren Unterlagen stehen im Ratsinformationssystem zur Verfügung. Die Bevölkerung ist hierzu recht herzlich eingeladen

Startschuss Rohbau Erweiterung und Sanierung Kindergarten St.Martin (23. März 2026)

Nachdem wir in der letzten Gemeinderatssitzung am 02.03.2026 die ausgeschriebenen Gewerke vergeben und beauftragen konnten, freuen wir uns nun auf die Fortführung der Arbeiten mit den ausgewählten Fachfirmen, die allesamt aus der Region stammen und ausreichend Referenzen in ihrem jeweiligen Gewerk vorzeigen können.
Anfang dieser Woche hat die Firma Stösser Bau aus Bühl-Vimbuch damit begonnen, die Baustelle einzurichten, das Baufeld und das Schnurgerüst für den Vermesser vorzubereiten, um im Anschluss mit dem Fundamentaushub und den Kanal- und Entwässerungsarbeiten zu beginnen.
Im Anschluss daran wird die rund 525 m² große Stahlbetonbodenplatte, welche die Verbindung zwischen Bestandsgebäude und Pavillon bildet, geschalt, bewehrt und letztlich betoniert.
Sowohl die Verwaltung als auch das Architekturbüro zeigen sich optimistisch, dass mit Blick auf den straffen Bauzeitenplan die Rohbauarbeiten bis zum Winter 2026 im Alt- und Neubau abgeschlossen sein werden. Wir sind froh, bereits sieben, darunter die wichtigsten Gewerke wie Rohbauarbeiten und die technischen Gewerke Elektro, Heizung, Lüftung und Sanitär bereits vergeben zu haben.
Parallel zu den Bauarbeiten bereiten die Fachplaner die weiteren Ausschreibungsunterlagen für die nächste Vergaberunde vor.
Aktuell läuft die Frist der Angebotsabgabe für die Gewerke Holz- und Zimmermannarbeiten sowie Gerüstbauarbeiten und die Vergabe der Photovoltaik-Anlage.
Bürgermeister Christian Schmid zeigt sich über den aktuellen Planungs- und Ausführungsstand sehr erfreut und wünscht allen am Projekt beteiligten Handwerkern und Firmen eine konstruktive Zusammenarbeit und gutes Gelingen bei der Ausführung.

Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplanes "Schwimmende PV-Anlage Kernsee auf der Hardt" (27. Februar 2026)

Der Gemeinderat der Gemeinde Iffezheim hat in öffentlicher Sitzung am 21.03.2025 den Bebauungsplan "Schwimmende PV-Anlage Kernsee auf der Hardt" nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und nach § 74 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung (GemO) als selbstständige Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im Regelverfahren aufgestellt.   Räumlicher Geltungsbereich Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans "Schwimmende PV-Anlage Kernsee auf der Hardt" ist der nachfolgende Abgrenzungsbereich in der Fassung vom 14.03.2025 maßgebend:   Der Bebauungsplan "Schwimmende PV-Anlage Kernsee auf der Hardt" mit der gemeinsamen Begründung treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft und können beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Iffezheim, Zimmer DG 3, Hauptstraße 54, 76473 Iffezheim während der üblichen Dienstzeiten (Montag sowie Mittwoch bis Freitag von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie Montag von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann dabei Auskunft über ihre Inhalte verlangen. Darüber hinaus sind die Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde Iffezheim unter www.iffezheim.de einsehbar.   Hinweise - Gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sind etwaige Entschädigungsansprüche schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen, wenn die in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.   - Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlöschen etwaige Entschädigungsansprüche, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, schriftlich beantragt werden.   Eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 - 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Iffezheim geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.   Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht gegenüber der Gemeinde Iffezheim unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist.   Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Iffezheim unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.   Iffezheim, 27.02.2026   gez. Christian Schmid Bürgermeister  
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Reparaturarbeiten auf der Kläranlage (10. November 2025)

Bei der im Jahr 2016 erneuerten Belüfteranlage der Kläranlage Iffezheim kam es bereits nach kurzer Zeit zu Problemen mit einigen der neuen Belüfterplatten, die zu einem jahrelangen Rechtsstreit geführt haben. Die Belüftungsanlage ist für die Klärung des Schmutzwassers notwendig. Durch die Belüfterplatten wird Luft ins Belebungsbecken eingebracht die notwendig ist, um das Bakterienwachstum und die Klärung des Abwassers durch die Bakterien zu garantieren

Im darauffolgenden, bis 2024 andauerndem Rechtsstreit, wurde durch einen Gutachter festgestellt, dass ein Systemmangel vorliegt und die Belüfteranlage nicht wie ausgeschrieben geliefert bzw. errichtet wurde.

Die Gemeinde bzw. die anwaltliche Vertretung konnte in dem Rechtsstreit einen Kostenvorschussanspruch nebst Zinsen erwirken können, welcher der Gemeinde zusichert, dass alle durch die Mängelbeseitigung entstehenden Kosten durch die verursachende Firma zu tragen sind.

In der Gemeinderatssitzung vom 14.07.2025 wurde der Anlagebauer Stefan Fitzek mit den notwendigen Reparaturarbeiten beauftragt. Die Bauüberwachung übernimmt hierbei das Ingenieurbüro Wald und Corbe.

Die Arbeiten für den Rückbau der Bestandsanlage begannen Anfang der Woche. Im Anschluss daran werden kleinere Anpassungen am Becken selber getätigt, sodass letztlich die neue Belüfteranlage eingebaut und in Betrieb genommen werden kann. 

Die Arbeiten, sollten bei guten Bedingungen, in der KW 48 abgeschlossen sein. 




Iffezheim ist "Gigabitkommune@BW" (13. Oktober 2025)

Die Landesregierung verfolgt das Ziel, leistungsfähige Netze im ganzen Land zu etablieren. Mit dem Award „Gigabitkommune@BW“ macht Baden-Württemberg Erfolge von Telekommunikationsbranche und Kommunen sichtbar und unterstreicht den Stellenwert digitaler Infrastruktur im Alltag der Bürgerinnen und Bürger. In diesem Kontext soll die Auszeichnung den bewährten Grundsatz des Landes bekräftigen: Fortschritt gelingt dort am besten, wo vor Ort zusammengearbeitet und Verantwortung übernommen wird. Die Auswahl der ausgezeichneten Kommunen basiert auf den im Breitbandatlas des Bundes veröffentlichten Versorgungsdaten – aktuell mit Datenstand Dezember 2024. Für eine Auszeichnung ist eine Gigabitverfügbarkeit von mindestens 90 Prozent erforderlich (gemessen an Homes Passed, also an der Anzahl der Haushalte, die technisch mit mindestens 1.000 Mbit/s versorgt werden können). Wenn eine Kommune zum Stichtag laut Breitbandatlas eine Gigabitverfügbarkeit von mindestens 90 Prozent aufweist, qualifiziert sie sich für eine Auszeichnung mit dem digitalen Banner, welches vom Kompetenzzentrum Breitband und Mobilfunk zur Verfügung gestellt wird. Ab 97,9 Prozent wird zusätzlich eine physische Auszeichnung vergeben.

Bürgermeister Christian Schmid freute sich über die Auszeichnung: "Die Gemeinde Iffezheim kann sich mit einer Gigabitverfügbarkeit von über 90 Prozent nun mit Stolz "Gigabitkommune@BW" nennen. Mit unserem flächendeckenden Breitbandausbau garantieren wir unserer gesamten Bevölkerung und den Gewerbetreibenden eine schnelle Internetversorgung."

Nähere Informationen erhalten Sie unter https://digital-laend.de/ 

Rheinhochwasserdamm (RHWD) XXIII bei Rastatt (09. Oktober 2025)

Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe plant die Ertüchtigung des über acht Kilometer langen Dammabschnitts von der Rheinbrücke bei Wintersdorf bis zur Murgmündung nördlich von Plittersdorf. In zwei Teilabschnitten nördlich und südlich von Plittersdorf ist eine Dammrückverlegung geplant. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die sich zu dem Projekt informieren und austauschen möchten, lädt das Regierungspräsidium Karlsruhe am 22. Oktober 2025 zu einem Info-Markt in die Altrheinhalle Plittersdorf ein. Beim Info-Markt werden Unterlagen zu den verschiedenen relevanten Themenbereichen des Projekts ausgehängt. Das Planungsteam steht für Gespräche bereit.   Hochwasserschutz: Hydraulik und Dammbau Durch die Dammrückverlegung erhält der Rhein mehr Platz, um sich bei Hochwasser auszubreiten. Dadurch sinken die Wasserspiegel, die am Damm bei seltenen Hochwasserereignissen anstehen, um mehrere Zentimeter ab. Der Hochwasserschutz wird sich im Projektbereich verbessern. Der Damm wird überwiegend als Erddamm erstellt, nur in beengten Bereichen kommen Sonderbauweisen zum Einsatz. Entlang des Dammes wird ein Dammverteidigungsweg gebaut, damit im Hochwasserfall jede Stelle des Dammes gut durch den Katastrophenschutz erreicht werden kann.   Grundwasser: Modellierung und Maßnahmen Bei Hochwasser im Rhein können die Grundwasserstände auch hinter dem Damm ansteigen. Damit sich diese Situation in den Ortslagen nicht zusätzlich durch die Dammrückverlegung verschlechtert, werden die Grundwasserabflüsse in einem aufwändigen Computermodell berechnet. Erforderliche Maßnahmen zur Grundwasserhaltung werden mitgeplant und mit dem Projekt umgesetzt.   Flächennutzung: Land- und Forstwirtschaft Die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Bereich der Dammrückverlegung können weiter extensiv bewirtschaftet werden. Ein Vorgehen dazu wird mit den Beteiligten aus der Landwirtschaft erarbeitet. Die Zuschnitte der vorhandenen Flurstücke sollen im Rahmen eines vorgesehenen Flurbereinigungsverfahrens optimiert werden und dabei nach Möglichkeit Flächentausche oder Zusammenlegungen von Flurstücken geschaffen werden. Waldbestände werden sich langfristig an das Überflutungsgeschehen anpassen, es entsteht Auwald. Die Jagd wird weiterhin möglich sein.   Natur: Lebensräume und Naherholung Der Dammrückverlegungsbereich bleibt ein attraktiver Erholungsraum, der naturschutzfachlich als Auelandschaft aufgewertet wird. Freizeitnutzungen wie Spazierengehen und Radfahren werden in hochwasserfreien Zeiten weiterhin möglich sein. Im Rückverlegungsbereich können sich Lebensräume für viele geschützte Arten entwickeln.   Projektüberblick: Planung, Genehmigung, Flurneuordnung Es handelt sich um ein lang angelegtes Projekt mit folgenden Verfahrensschritten: Erarbeitung Machbarkeitsstudie mit Beteiligten aus dem Raum Rastatt → Vorzugsvariante Dammrückverlegung (2022) Planungsphase (bis Ende 2026) Planfeststellungsverfahren (Zuständigkeit beim Landratsamt Rastatt, Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht) Flurbereinigungsverfahren (Zuständigkeit beim Landratsamt Rastatt, Amt für Flurneuordnung, Geoinformation und Vermessung)   Weitere Informationen zum Projekt Vielfältige Unterlagen zum Projekt finden sich auf der Projektseite im Internet, z.B. ein Film, Pressemitteilungen und die Unterlagen aus dem Projektbegleitkreis. Wer per E-Mail über Termine und Neuigkeiten zum Projekt informiert werden möchte, kann sich dort für den Newsletter eintragen lassen. Fragen interessierter Bürgerinnen und Bürger können außerdem an die E-Mail-Adresse RHWD-XXIII@rpk.bwl.de gerichtet werden.   Übersichtskarte (1,917 MB ) Bildrechte: Regierungspräsidium Karlsruhe
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