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Iffezheimer News

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Öffentliche Gemeinderatssitzung (13. Juni 2025)

Am Montag, 23.06.2025 findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Die Tagesordnung sowie die weiteren Unterlagen stehen im Ratsinformationssystem zur Verfügung. Die Bevölkerung ist hierzu recht herzlich eingeladen

Sperrung Hügelsheimer Straße und Gärtnerstraße (05. Juni 2025)

Aufgrund von freien Kapazitäten der ausführenden Firma konnte mit der Beseitigung der Kanalschäden in der Hügelsheimer Straße (in Höhe der Hausnummern 17 und 18) bereits am Montag, 02.06.2025 begonnen werden. Die damit verbundene Vollsperrung der Hügelsheimer Straße in diesem Bereich ist bis zum 20.06.2025 geplant.
Desweiteren wird im Rahmen der geplanten Straßensanierungen der Hard- und Gärtnerstraße ab Dienstag, 10.06.2025 die Gärtnerstraße ebenfalls voll gesperrt.


Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ausgabe BTI-Tabletten ("Schnakentabletten") (28. Mai 2025)

Hintergrund
Seit diesem Jahr gilt: Biologische Mittel zur Schädlingsbekämpfung dürfen nur noch von geschultem Personal ausgegeben werden. Das gilt für alle Biozide. Außerdem müssen die Anwender über Alternativen und Risiken aufgeklärt werden. Wer Biozide ausgibt, braucht einen sogenannten Sachkundenachweis.

Aus gegebenem Anlass und der Berichterstattung in der Presse hinsichtlich der Ausgabe der BTI-Tabletten, die in der Vergangenheit über unser Bürgerbüro ausgegeben wurden, geben wir zur Kenntnis, dass unsere Mitarbeiter bei Schulungen angemeldet sind, um den entsprechenden Sachkundenachweis zu erwerben.
Ferner sind wir mit örtlichen Gewerbetreibenden in Kontakt, um evtl. eine Ausgabe anderweitig zu organisieren.

Sobald die künftige finale Ausgabestelle gefunden ist, werden wir erneut informieren.

Die Gemeindeverwaltung

Information der Kommunalen Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Stechmückenplage e.V. - KABS (16. Mai 2025)

Änderung an der Biozidrechts-Durchführungsverordnung wirkt sich auf Bti-Tabletten aus
Bei Bti-Tabletten handelt es sich laut EU-Verordnung Nr. 528/2012 um Biozidprodukte der Produktart 18 (Insektizide).
Seit dem 01.01.2025 gilt für die Abgabe von Bioziden der Produktart 18 ein Selbstbedienungsverbot. Das bedeutet, dass ein Sachkundenachweis der abgebenden Person erforderlich ist (§§ 10 bis 13 der ChemBiozidDV). Die Abgabe verlangt, dass die ausgebende Person sachkundig ist und den Erwerbenden aufklären kann.
Die Tablettenausgabe an Bürgerinnen und Bürger darf nur noch erfolgen, wenn die Ausgabe bei der Gemeinde durch Personen erfolgt, die über einen entsprechenden Sachkundenachweis verfügen.
 
Die Gemeinde Iffezheim arbeitet mit der KABS an Möglichkeiten, wie zukünftig die Ausgabe der Bti-Tabletten erfolgen kann. In den kommenden Monaten wird die nötige Sachkunde erworben, so dass bald über das weitere Vorgehen zur Tablettenausgabe informiert werden kann.

Alternativen zu Bti-Tabletten
Wir geben uns Mühe, die Wartezeit bis zur erneuten Ausgabe von Bti-Tabletten so kurz wie möglich zu halten. Zur Stechmückenprävention gibt es aber auch andere Ansätze:
-Gefäße so lagern, dass sich kein Wasser darin ansammeln kann
-Behältnisse lückenlos abdichten (z. B. Regentonne mit einem engmaschigen Moskitonetz mit Gummizug),
-1-mal-wöchentliches, vollständiges Entleeren von wassergefüllten Behältnissen,
-Wasserabläufe mit kochendem Wasser durchspülen.
 
Darf die KABS beim nächsten Hochwasser nun nicht mehr bekämpfen?
Doch, das darf sie! Die Änderung hat nur Auswirkung auf die Abgabe von Bti-Tabletten zur Behandlung in der bebauten Ortslage. Die Anwendung von Bti zur Regulierung der Stechmückenentwicklung in den Hochwassergebieten ist dadurch nicht eingeschränkt

Sanierung Hard- und Gärtnerstraße (16. Mai 2025)

Die Sanierung der Hardstraße ist voll im Zeitplan, der Hauptkanal wurde bereits in der Hügelsheimer Straße angeschlossen. Aktuell werden die Kanalhausanschlüsse verlegt, im nächsten Schritt werden in der Hardstraße die Wasserleitungen neu verlegt.
 
Parallel dazu beginnen ab KW 21/22 (19.05. - 30.05.) die Arbeiten in der Gärtnerstraße.
Hier findet zuerst ein Lückenschluss der bestehenden Gasleitung durch die Stadtwerke statt.
Im weiteren Schritt wird mit der Sanierung der Rampe in Richtung Karlstraße begonnen.

Richtig befüllt und verpackt - Neue Vorgaben für die Biotonne ab Mai 2025 (13. Mai 2025)

Mit der letzten Novellierung der Bioabfallverordnung verschärfen sich die gesetzlichen Vorgaben ab Mai 2025. Hintergrund ist, dass der Anteil von Mikroplastik und anderen Fremdstoffen, die über die Kompostierung des Bioabfalls wieder in die Umwelt gelangen, reduziert werden muss. Doch was genau ändert sich jetzt für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises?
Ab Mai steht den Betreibern von Bioabfallverwertungsanlagen ein Rückweisungsrecht für die angelieferten Bioabfälle zu, sofern der Anteil von Fremdstoffen drei Prozent übersteigt. Aus diesem Grund führt der Abfallwirtschaftsbetrieb schon seit geraumer Zeit verschiedene Maßnahmen durch, um die Qualität des Biomülls zu verbessern. Werden über Sichtkontrollen oder mit der Detektionstechnik Störstoffe wie Metalle, Verpackungen oder Restmüll erkannt, bleibt die braune Tonne stehen. Auch die Biotonnen im Landkreis Rastatt enthalten noch zu viele Fehlwürfe, was entsprechende Überprüfungen zeigen.
Da eine Sortierung des Bioabfalls nach der Erfassung nicht wie bei anderen Materialien einfach möglich ist, kann eine hochwertige Bioabfallverwertung nur erfolgreich funktionieren, wenn jeder die Biotonnen ohne Fehlwürfe befüllt. Sofern künftig angelieferte Chargen der eingesammelten Bioabfälle von der Verwertungsanlage abgewiesen werden, müssen die Abfälle anderweitig beseitigt werden. Zusatzkosten für die Beseitigung müssen dann auf alle Gebührenzahler des Landkreises Rastatt umgelegt werden.
 
Wie befülle ich meine Biotonne richtig?
In der Biotonne werden die im Haushalt anfallenden organischen Abfälle erfasst. Dazu gehören Obst- und Gemüseabfälle, Kaffeefilter- und Teebeutel ohne Metallklips, verdorbene und verschimmelte Lebensmittel (ohne Verpackung), Essensreste, inklusive Knochen und Servietten, Zimmer- und Balkonpflanzen, Blumenerde, Eierschalen, Haare und Federn, Kleintierstreu von Mäusen, Hamstern und Kaninchen (kein Katzenstreu) und Gartenabfälle in Kleinmengen.
 
Wie verpacke ich meine Bioabfälle am besten?
Die am besten geeigneten Materialien zum Einpacken der feuchten Bioabfälle sind Papierprodukte wie etwa Zeitungspaier. Wer es etwas komfortabler möchte, kann auf die im Handel angebotenen unbeschichteten Papiertüten zurückgreifen.
Derzeit sind im Landkreis Rastatt die vermeintlich kompostierbaren Bioabfalltüten weiterhin zum Verpacken von Bioabfällen noch zugelassen, sofern sich darauf das Keimling-Logo befindet. Allerdings behindern diese Beutel den Vergärungsprozess massiv und die Verweildauer in der Kompostanlage ist zu kurz, um die Biofolien vollständig zu zersetzen. Viele Land- und Stadtkreise haben aus den genannten Gründen bereits ein Verbot dieser Tüten eingeführt. Zeitungspapier und Papiertüten zum Verpacken der Bioabfälle sind die bessere Wahl.
Weitere Informationen rund um die Biotonne sind auf der Website des Abfallwirtschaftsbetriebes unter www.awb-landkreis-rastatt.de/biotonne abrufbar.

Vorankündigung Partnerschaftsbesuch aus Hoppegarten im Jahr 2025 (27. März 2025)

Nachdem wir im vergangenen Jahr unsere Partnergemeinde in Hoppegarten besucht haben, steht in diesem Jahr der Partnerschaftsbesuch in Iffezheim bevor.
Dabei werden wir eine Delegation aus Hoppegarten zum traditionellen Partnerschaftsbesuch in Iffezheim willkommen heißen können.
Der mehrtägige Besuch findet in der Zeit von Donnerstag, 11.09.2025 bis Sonntag, 14.09.2025 statt.

Wir bitten alle Interessierten bereits heute um Vormerkung dieses Zeitraumes.
Weitere Informationen und nähere Details zu den entsprechenden Rahmenbedingungen folgen zu gegebener Zeit.

Im Übrigen bitten wir um Mitteilung, wer zur Aufnahme von Übernachtungsgästen aus Hoppegarten in dem genannten Zeitraum bereit wäre. Es liegen konkret Anfragen aus Hoppegarten vor, die eine private Unterbringung wünschen.

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