Kreistags- und Gemeinderatswahlen (wahlberechtigt in Baden-Württemberg ab 16 Jahre)
Die Anzahl der Stimmen eines jeden Wählers, hängt bei Gemeinderatswahlen von der Anzahl der zu vergebenden Sitze ab. In Iffezheim zählt der Gemeinderat 14 Sitze, somit hat jeder Bürger*in 14 Stimmen. Von den Parteien werden im Vorfeld der Wahl Listen mit maximal 14 Kandidaten aufgestellt. Wähler haben bei der Wahl nun mehrere Möglichkeiten: Sie können entweder ihren Stimmzettel (also die Liste einer Partei) unverändert abgeben, dann wird jedem Bewerber auf dieser Liste 1 Stimme zugeteilt. Oder aber die Wähler kumulieren und panaschieren. Das bedeutet, dass sie ihre Stimmen auf mehrere Listen verteilen und Kandidaten dabei jeweils bis zu 3 Stimmen geben können. Dies wird mit der entsprechenden Zahl hinter den Namen der Bewerber verdeutlicht. Wenn es in der Gemeinde zu wenige Wahlvorschläge gibt, können auch Namen ergänzt und anschließend gewählt werden, die davor nicht auf einer der Listen standen. Am Ende des Wahlvorgangs muss genau gezählt werden. Ist die Anzahl der zu vergebenden Stimmen überschritten, ist die gesamte Wahl ungültig!
Die Auszählung der Stimmen geschieht in den meisten Fällen nach dem Verhältniswahlrecht. Dabei werden zuerst die Stimmen, die insgesamt auf eine Liste entfallen, zusammengezählt und dann nach einem speziellen Verfahren ermittelt, wie viele Sitze eine Partei damit erhält. In einem zweiten Durchgang wird nun überprüft, welche Kandidaten einer Partei mehr Stimmen bekommen haben, als andere Bewerber derselben Partei. Die Kandidaten mit den meisten Stimmen ziehen in den Gemeinderat ein. Gibt es Gleichstand zwischen zwei Bewerbern, so wird derjenige begünstigt, dessen Namen weiter oben in der Liste auftaucht.Bei Kreistagswahlen gibt es, ähnlich wie bei Bundestags- und Landtagswahl, Wahlbezirke. Dabei kann es vorkommen, dass manche Gemeinde zu klein sind, um im späteren Auszählungsverfahren berücksichtigt werden zu können. Daher werden oft mehrere kleine Gemeinden zu einem größeren Wahlkreis zusammengelegt. Es ist deshalb möglich, dass man in IFFEZHEIM Bewerber aus Hügelsheim oder anderen umliegenden Orten auf den Stimmzetteln vorfindet. Jeder Wähler hat bei einer Kreistagswahl maximal eineinhalbmal so viele Stimmen, wie Kandidaten aus dem Wahlkreis zu wählen sind. In unserem Dorf sind es also 7 Stimmen.Da es bei Kommunalwahlen keine Sperrklausel gibt, haben auch kleinere Parteien eine Chance, in die Kreistage und Gemeinderäte einzuziehen.
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