Aus dem Gemeinderat vom 20.04.2026

Am Montag, 20.04.2026 fand im Bürgersaal eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Die nachstehenden Themen wurden vom Gemeinderat beschlossen bzw. zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat/Die Öffentlichkeit nahm Kenntnis von der Bekanntgabe in der nicht-öffentlichen Sitzung vom 23.03.2026 gefassten Beschlüsse:
- Galopprennbahn - Investitionen gemäß Pachtvertrag (diverse Sanitärbereiche, Bodenbelag Umlauf Schwarzwaldterrasse mit Vorbehalt, Raumtrenner Badener Turf Treff und Erneuerung Lautsprecheranlage Iffezheimer Tribüne mit Vorbehalt)
- Bürgermeister Christian Schmid wird ermächtigt, sämtliche zur Durchführung und Umsetzung des Gesellschafterbeschlusses erforderlichen Erklärungen in der Gesellschafterversammlung der GPI Gewerbepark Iffezheim-Nordwest GmbH & Co. KG abzugeben sowie alle notwendigen Handlungen vorzunehmen, insbesondere die Entgegennahme des auf die Gemeinde Iffezheim entfallenden Auszahlungsbetrages
- Ermächtigung Bürgermeister Christian Schmid zur Feststellung der vorliegenden Jahresabschlüsse 2025 der GPI Gewerbepark Iffezheim-Nordwest GmbH & Co. KG und der Gewerbepark Iffezheim-Nordwest GmbH Verwaltungsgesellschaft in der Gesellschafterversammlung
Wahl des Feuerwehrkommandanten und des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Iffezheim;
Zustimmung des Gemeinderats und Bestellung durch den Bürgermeister
Der Gemeinderat stimmte dem Ergebnis der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters einstimmig zu. Im feierlichen Rahmen wurde in der Sitzung der neue Feuerwehrkommandant sowie sein Stellvertreter durch Beschluss des Gemeinderates offiziell ins Amt bestellt.
Bürgermeister Christian Schmid brachte in seiner Ansprache die große Freude darüber zum Ausdruck, dass mit Sascha Striebich als neuem Kommandanten und Dominik Schorpp als stellvertretendem Kommandanten zwei Kameraden aus den eigenen Reihen nachrücken und bereit sind, weitergehende Verantwortung zu übernehmen sowie künftig noch mehr Zeit einzubringen.
Ihnen gebührt großer Dank, höchster Respekt und Anerkennung. Sie treten kein leichtes Erbe an. Gerade in Zeiten, in denen der Bevölkerungsschutz sowie Krisen und Katastrophen immer mehr an Bedeutung gewinnen, sind dieser Mut und diese Bereitschaft von unschätzbarem Wert.
Mit der Übernahme dieser verantwortungsvollen Aufgabe treten beide in Positionen ein, die neben fachlicher Kompetenz auch Führungsstärke, Weitblick und Teamgeist erforderten. Beide erfüllen diese Voraussetzungen und können sich durch die überzeugenden Wahlergebnisse in der Jahreshauptversammlung am 21.03. auch des Rückhalts der Mannschaft sicher sein.
Schmid wünschte im Namen der Verwaltung, des Gemeinderates aber auch persönlich beiden viel Erfolg, eine glückliche Hand bei ihren Entscheidungen und stets die volle Unterstützung der Mannschaft. Die Gemeinde freut sich auf eine gute Zusammenarbeit und zeigt sich glücklich über eine weiterhin starke, engagierte und gut aufgestellte Feuerwehr.

Sanierung und Erweiterung Kindergarten St. Martin; Auftragsvergaben a) Zimmermann- und Holzbauarbeiten b) Gerüstarbeiten c) PV-Anlage
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe weiterer Gewerke im Zuge der Erweiterung und Sanierung des Kindergartens St. Martin.
Die Zimmermann- und Holzbauarbeiten wurden an die Firma Dachgeschwister aus Iffezheim zum Angebotspreis von 354.341,41 Euro (brutto) vergeben. Den Auftrag für die Gerüstarbeiten erhielt die Firma Gloser aus Pfinztal in Höhe von 42.199,78 Euro (brutto). Die Photovoltaik-Anlage wurde an die Firma Elektro Weber aus Iffezheim zum Preis von 71.841,54 Euro (brutto) vergeben.
Die Ausschreibungen erfolgten beschränkt, die Submission fand am 7. April 2026 im Rathaus Iffezheim statt. Grundlage der Vergabe waren die geprüften und gewerteten Angebote durch das Architekturbüro Adler + Retzbach.
Die Arbeiten am Bauprojekt schritten planmäßig voran. Mit der Photovoltaik-Anlage wurde die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanforderung umgesetzt. Weitere Ausschreibungen, unter anderem für die Dachabdichtung, wurden bereits auf den Weg gebracht.
Ausübung allgemeines Vorkaufsrecht
a) FlSt.-Nr. 8146/17, Industriestraße 13
b) FlSt.-Nr. 8598/1, Am Forlenspitzen 11a
Dieser TOP wurde abgesetzt.
Sanierung Mühlbachverdolung; Vergabe Planungsleistungen
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich bei drei Gegenstimmen, die Planungsleistungen für die Sanierung der Mühlbachverdolung an das Ingenieurbüro Lindschulte (früher Wald und Corbe) aus Baden-Baden zum Preis von 30.050,48 Euro (brutto) zu vergeben.
Aufgrund des Alters der Anlage und festgestellter Schäden aus den letzten Bauwerksprüfungen ist eine Sanierung in den kommenden Jahren erforderlich. In einem ersten Schritt wurden eine artenschutzrechtliche Ersteinschätzung sowie die Untersuchung der hydrologischen und hydraulischen Randbedingungen beauftragt. Diese frühen Untersuchungen sollen eine rechtssichere Planung gewährleisten und mögliche Verzögerungen im weiteren Projektverlauf vermeiden.
Das Ingenieurbüro Lindschulte wurde im Rahmen einer Direktvergabe ausgewählt, da bereits umfangreiche Bestandsdaten vorliegen und gute Erfahrungen aus früheren Projekten bestehen. Nach Abschluss dieser Planungsschritte kann die weitere Sanierungsplanung fortgeführt werden.
Ersatzneubau Brücke Oertergraben; Auftragsvergabe
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Leistungen für den Neubau der Brücke über den Oertergraben an die Glück GmbH aus Engen zum Preis von 36.355,12 Euro (brutto) zu vergeben. Die erforderlichen zusätzlichen Mittel wurden überplanmäßig bereitgestellt. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob bei künftigen Bestellungen von mehreren Brücken gleichzeitig Einsparpotenziale erzielt werden können.
Die bestehende Brücke war bereits seit mehreren Monaten aus Sicherheitsgründen gesperrt. Nach Prüfung verschiedener Varianten entschied sich die Verwaltung für eine Aluminiumbrücke, da diese langfristig wirtschaftlicher ist. Zwar liegen die Anschaffungskosten über denen einer Holzbrücke, jedoch sind die laufenden Unterhaltungskosten deutlich geringer und die Lebensdauer wesentlich höher.
Die Vergabe erfolgte im Rahmen einer Direktvergabe.
Feststellung der Jahresrechnung 2016 des Eigenbetriebes Gemeinde Iffezheim
Der Gemeinderat stellte das Jahresergebnis 2016 des Eigenbetriebs der Gemeinde Iffezheim in der vorgelegten Form einstimmig fest. Gleichzeitig erteilte das Gremium die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und nahm den Beteiligungsbericht zustimmend zur Kenntnis.
Der Jahresabschluss wurde nach den gesetzlichen Vorgaben erstellt und umfasst Ergebnisrechnung, Finanzrechnung sowie Bilanz, ergänzt durch Anhang und Rechenschaftsbericht.
Im Rechnungsjahr 2016 standen ordentlichen Erträgen in Höhe von 484.543,07 Euro Aufwendungen von 715.521,49 Euro gegenüber. Daraus ergab sich ein Jahresfehlbetrag von 230.978,42 Euro, der besser ausfiel als ursprünglich geplant. Unter Berücksichtigung außerordentlicher Aufwendungen - insbesondere durch Korrekturen im Anlagevermögen - ergab sich ein Gesamtergebnis von -550.217,27 Euro.
Verbesserungen ergaben sich vor allem durch höhere Einnahmen bei Hausanschlüssen sowie Mieten und Pachten, während auf der Aufwandsseite insbesondere geringere Abschreibungen und niedrigere Sachkosten zu Einsparungen führten. Die größten Erträge stammten aus Gebühren im Bereich Ab- und Trinkwasser.
In der Finanzrechnung zeigte sich ein geringerer Zahlungsmittelbedarf als geplant, der Bestand an liquiden Mitteln erhöhte sich auf 193.188,73 Euro. Die Bilanzsumme verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr, insbesondere durch Korrekturen im Sachanlagevermögen aufgrund doppelt erfasster Grundstücke.
Die Verbindlichkeiten des Eigenbetriebs reduzierten sich leicht auf 2,58 Millionen Euro, wobei der größte Anteil auf Darlehen entfiel. Insgesamt ergaben sich im laufenden Betrieb keine größeren Abweichungen von der Planung; die Ergebnisverschlechterung war im Wesentlichen auf notwendige bilanzielle Korrekturen zurückzuführen.
Feststellung der Jahresrechnung 2017 des Eigenbetriebes Gemeinde Iffezheim
Der Gemeinderat stellte das Jahresergebnis 2017 des Eigenbetriebs der Gemeinde Iffezheim in der vorgelegten Form einstimmig fest. Zudem wurde die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen erteilt sowie der Beteiligungsbericht 2017 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Jahresabschluss wurde nach den gesetzlichen Vorgaben erstellt und umfasst Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz, ergänzt durch Anhang und Rechenschaftsbericht.
Im Jahr 2017 ergab sich ein deutlicher Jahresfehlbetrag. Die ordentlichen Erträge beliefen sich auf 462.272,57 Euro, die ordentlichen Aufwendungen auf 970.597,27 Euro. Daraus resultierte ein ordentliches Ergebnis von -508.324,70 Euro. Unter Einbezug der außerordentlichen Aufwendungen ergab sich ein Gesamtergebnis von -509.839,35 Euro.
Zu den Erträgen trugen insbesondere höhere Einnahmen aus Frischwassergebühren sowie Hausanschlüssen bei, während Mindererträge bei Mieten und Pachten entstanden. Auf der Aufwandsseite führten vor allem deutlich höhere Ausgaben für Sach- und Dienstleistungen zu einer Verschlechterung des Ergebnisses.
In der Finanzrechnung zeigte sich ein negativer Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von -292.916,91 Euro, der sich gegenüber der Planung verschlechterte. Investitionskredite wurden nicht in Anspruch genommen. Der Zahlungsmittelbestand verringerte sich zum Jahresende auf 57.726,03 Euro.
Unterhaltung von kommunalen Gebäuden; Hitzeschutzvorkehrungen
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich bei einer Gegenstimme, in einem ersten Schritt Spiegelfolien an den kommunalen Einrichtungen Kindergarten Storchennest und Grundschule anzubringen. Zusätzlich sollen für die Sommermonate Juni und Juli 2026 testweise je zwei mobile Klimageräte pro Einrichtung zur flexiblen Nutzung angemietet werden. Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, alternative Maßnahmen(z.B. Bedampfung Glas) zu prüfen.
Hintergrund ist die zunehmende Belastung durch steigende Temperaturen in den Sommermonaten. Viele Bestandsgebäude sind auf diese Entwicklung nicht ausgelegt, weshalb kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zur Verbesserung des Raumklimas geprüft wurden. Ein Austausch mit anderen Kommunen zeigte, dass überwiegend auf Verschattungsmaßnahmen wie Jalousien oder Spiegelfolien gesetzt wird, während fest installierte Klimaanlagen aufgrund hoher Kosten und energiepolitischer Aspekte kritisch gesehen werden.
Für die Grundschule ist die Anbringung von Spiegelfolien insbesondere an der Sonnenseite des Neubaus vorgesehen, wodurch eine Temperaturreduzierung von etwa zwei bis drei Grad erwartet wird. Auch im Kindergarten Storchennest sollen bestehende Maßnahmen ergänzt werden. Ergänzend sollen mobile Klimageräte während der besonders heißen Wochen flexibel eingesetzt werden.
Die Maßnahmen dienen in erster Linie als Versuch und Pilotprojekt, um Erfahrungen zu sammeln und gegebenenfalls auf weitere Einrichtungen auszuweiten.
Bauantrag für die Errichtung einer Funksende- und Empfangsanlage für das Vodafone Mobilfunknetz und Mobilfunkdienste privater Netzbetreiber - Flst. Nr. 7188/10
Der Bauausschuss erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung einer Funksende- und Empfangsanlage für das Vodafone-Mobilfunknetz sowie weitere Mobilfunkdienste auf dem Grundstück Flst.-Nr. 7188/10.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich und wurde nach § 35 Baugesetzbuch beurteilt. Da es sich um ein privilegiertes Vorhaben zur Sicherstellung der Telekommunikationsversorgung handelt und keine öffentlichen Belange entgegenstehen, konnte dem Bauantrag zugestimmt werden.
Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - Hoppegartener Str. 11, Flst. Nr. 8347
Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in der Hoppegartener Straße 11 (Flst.-Nr. 8347) einschließlich der beantragten Befreiungen.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Südlich der Hauptstraße" und wurde nach § 30 Baugesetzbuch beurteilt. Für das Vorhaben waren Befreiungen hinsichtlich der Dachneigung sowie der Lage von Stellplatz und Terrasse außerhalb der Baugrenzen erforderlich.
Diese wurden zugelassen, da im Baugebiet bereits vergleichbare Fälle bestehen.
